D&O-Versicherung - Berufshaftpflicht für Manager

Was ist eine D&O-Versicherung?

D&O (Directors and Officers), stammt aus dem amerikanischem Sprachgebrauch und meint Vorstände und Aufsichtsräte.
Die D&O-Versicherung ist also eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten, vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen haftungstechnisch abgedeckt.

Welche Personen benötigen eine D&O-Versicherung?

In erster Linie sind es Manager die persönlich haften (alle Organe einer Kapitalgesellschaft) : Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte. Aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte sollten mitversichert werden. (Und: "Ehrenamt schützt nicht vor Haftung". Managertätigkeiten in Stiftungen, Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen sollten ebenfalls dringend mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden).

Wer schließt die D&O-Versicherung ab?

In der Regel schließen die Unternehmen diese Versicherung für ihre Führungskräfte ab und übernehmen auch die Kosten. Vereinzelt können Manager aber auch selbst eine Managerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Oftmals dann, wenn das Unternehmen sich weigert eine solche Police abzuschließen bzw. die Kosten zu übernehmen (Die Beiträge sind dann steuerlich absetzbar).

Welche Schäden sind durch die D&O abgedeckt?

Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.

Welche Vorteile haben Manager mit einer D&O-Versicherung?

Zum einen schützen Manager mit dieser Haftpflicht-Versicherung ihr privates Vermögen. Daneben schützt die D&O-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Kontext das Thema Haftungsfreistellung relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Die D&O Versicherung schafft hier Abhilfe.

Welche Vorteile haben Unternehmen mit einer D&O-Versicherung?

Zum einen ist es der Bilanzschutz. Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um Existenzsicherung! Zum anderen ist es eindeutig der Schutz vor Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern "leise" geregelt werden, ohne negative Publicity.

Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?

Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss jedoch maximal bis zu einer Obergrenze vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.

Gewerbliche Versicherungen

für produzierende Betriebe, Dienstleister, Handel und freie Berufe gleich ob Existenzgründer oder "alt eingesessenes" Traditionsunternehmen.

Langjährige Erfahrung bei der Erstellung von individuellen Lösungen oder bei der Konzeptionierung spezieller Branchenkonzepte zeichnen uns aus. Unsere betriebswirtschaftliche- sowie technische Kompetenz hilft Ihnen bei der Erkennung von betrieblichen Risiken ebenso wie die Minderung oder Finanzierung (Versicherung) dieser Risiken.

weiterlesen

ImpressumErstinformationDatenschutzCookie-Einstellungen