D&O-Versicherung - Berufshaftpflicht für Manager
Was ist eine D&O-Versicherung?
D&O (Directors and Officers), stammt aus dem amerikanischem Sprachgebrauch und meint Vorstände und Aufsichtsräte.
Die D&O-Versicherung ist also eine Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Hiermit werden sämtliche Managertätigkeiten,
vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen haftungstechnisch abgedeckt.
Welche Personen benötigen eine D&O-Versicherung?
In erster Linie sind es Manager die persönlich haften (alle Organe einer Kapitalgesellschaft) : Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer und Beiräte.
Aber auch leitende Angestellte, Betriebsleiter oder Generalbevollmächtigte sollten mitversichert werden. (Und: "Ehrenamt schützt nicht vor Haftung".
Managertätigkeiten in Stiftungen, Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen sollten ebenfalls dringend mit einer D&O-Versicherung
abgesichert werden).
Wer schließt die D&O-Versicherung ab?
In der Regel schließen die Unternehmen diese Versicherung für ihre Führungskräfte ab und übernehmen auch die Kosten. Vereinzelt können Manager aber auch
selbst eine Managerhaftpflicht-Versicherung abschließen. Oftmals dann, wenn das Unternehmen sich weigert eine solche Police abzuschließen bzw. die Kosten
zu übernehmen (Die Beiträge sind dann steuerlich absetzbar).
Welche Schäden sind durch die D&O abgedeckt?
Es werden Schadensersatzansprüche aus dem Innen- und Außenverhältnis abgedeckt. In erster Linie sind es Streitigkeiten im Innenverhältnis, wenn das
Unternehmen Schadensersatz vom eigenen Management fordert. Außenansprüche werden oftmals von Wettbewerbern, Insolvenzverwaltern, Behörden oder
Geschäftspartnern an das Unternehmen und seine Manager gestellt.
Welche Vorteile haben Manager mit einer D&O-Versicherung?
Zum einen schützen Manager mit dieser Haftpflicht-Versicherung ihr privates Vermögen. Daneben schützt die D&O-Versicherung auch bei gesamtschuldnerischer
Haftung. Denn Manager haften auch für die Fehler ihrer Geschäftsleitungs-Kollegen. Für GmbH-Geschäftsführer ist in diesem Kontext das Thema Haftungsfreistellung
relevant, die oftmals von den Gesellschaftern untersagt wird. Die D&O Versicherung schafft hier Abhilfe.
Welche Vorteile haben Unternehmen mit einer D&O-Versicherung?
Zum einen ist es der Bilanzschutz. Eine D&O-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme sichert den Fortbestand des Unternehmens, da hohe Schadensummen
in Haftungsfällen bei den Verantwortlichen kaum vollstreckt werden können. Es geht also um Existenzsicherung! Zum anderen ist es eindeutig der Schutz vor
Imageverlust. Durch schnelle und außergerichtliche Vergleiche können Streitigkeiten mit den Managern "leise" geregelt werden, ohne negative Publicity.
Müssen Manager Selbstbehalte in D&O-Versicherungen leisten?
Alle Vorstände von Aktiengesellschaften, unabhängig ob sie börsennotiert sind oder nicht, sind zu einem Selbstbehalt in D&O-Versicherungen per Gesetz
verpflichtet. Das bedeutet, dass der Manager sich im Schadenfall mit mindestens 10 % am Schaden beteiligen muss jedoch maximal bis zu einer Obergrenze
vom 1,5 fachen seiner jährlichen Festvergütung. Alle anderen Organe, GmbH- Geschäftsführer, leitende Angestellte etc. müssen keinen Selbstbehalt tragen.