Altersversorgung

In Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die jemand während des Lebens trifft, damit er im Alter oder nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit (dieses kann auch vor dem Beginn von Rentenzahlungen liegen) seinen weiteren Lebensunterhalt bestreiten kann, möglichst ohne Einschränkungen des Lebensstandards. Der Altersvorsorge dienen erworbene Anwartschaften auf Renten und/oder Zinsen aus angespartem Vermögen. (Quelle: Wikipedia)

Geförderte Produkte

Rürup- und Riester-Rente sind im Zuge der letzten großen Rentenreformen entstanden und sollen unter anderem das sinkende Rentenniveau des Eckrentners kompensieren. Diese Formen der Altersvorsorge unterliegen besonderen Regelungen. Dazu gehört, dass eine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht beliehen, veräußert oder vererbt bzw. verpfändet werden kann. (Quelle: Wikipedia)

Ungeförderte Produkte

Staatlich nicht geförderte Vorsorgeverträge genießen keinen garantierten Bestandschutz der Einzahlungen. Andererseits kann mit diesen Formen der Altersvorsorge auch ein generationenübergreifender Vermögensaufbau erreicht werden, da das angesparte Vermögen in der Regel verfügbar und vererbbar ist. Des Weiteren kann die steuerliche Situation zum Auszahlzeitpunkt eine Rolle spielen. Im Gegensatz zu den geförderten Produkten, welche im Alter eine volle Rentenversteuerung vorsehen, müssen nicht geförderte Produkte im Rentenalter nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. (Quelle: Wikipedia)

BAV

Betriebliche Altersvorsorge liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt. Die arbeitsrechtlichen Aspekte der betrieblichen Altersversorgung sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG, vormals Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) geregelt. Zusätzlich wird die betriebliche Altersversorgung steuerlich flankiert, um diese Art der Altersvorsorge zu stärken. (Quelle: Wikipedia)

Gewerbliche Versicherungen

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Langjährige Erfahrung bei der Erstellung von individuellen Lösungen oder bei der Konzeptionierung spezieller Branchenkonzepte zeichnen uns aus. Unsere betriebswirtschaftliche- sowie technische Kompetenz hilft Ihnen bei der Erkennung von betrieblichen Risiken ebenso wie die Minderung oder Finanzierung (Versicherung) dieser Risiken.

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