Hundehaftpflicht
Die Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern bereits Pflicht
Der Großteil der Hundebesitzer handelt sehr verantwortungsbewusst und empfindet eine Hundehaftpflicht als sinnvolle Risikoabsicherung.
In Deutschland haftet der Hundehalter dem Gesetz nach unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für alle Schäden die der Hund verursacht.
So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten
des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Hier spricht man von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Eine Haftpflicht für Hunde schützt Sie vor diesen Folgekosten z.B. von Verletzungen an Menschen über die jeweilige Versicherung beglichen
werden und für den Geschädigten zumindest die finanziellen Sorgen (Arztkosten, Reparaturkosten bei Sachschäden usw.) geklärt sind. Das ist
besonders wichtig, wenn der Besitzer des Hundes, der den Schaden verursacht hat, kein Geld hat, den Gesamtschaden aus der eigenen Tasche zu begleichen.
Die Hundehaftpflicht ist in Deutschland mittlerweile in einigen Bundesländern eine Pflichtversicherung:
Bisher wurden in
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
die Hundegesetze dahingehend verändert. Zum Schutz der Bürger vor einem verantwortungslosen oder leichtsinnigen
Umgang mit dem Vierbeiner haben diese Bundesländer alle Hundehalter zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet.
Das betrifft alle Hunderassen unabhängig von Größe, Alter oder Gewicht des Tieres. Bei Verstoß gegen diese Pflicht drohen
ein Verwarn- bzw. ein Bußgeld, das den Jahresbeitrag für eine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung bei weitem übersteigen kann.
Darauf sollten Sie achten:
- Innovationsgarantie d. h. alle zukünftigen Verbesserungen des Versicherungsschutzes sind automatisch Bestandteil des Vertrages
- Kein Leinen- oder Maulkorbzwang!
- Mietsachschäden sind mitversichert an der eigenen Mietwohnung oder Ferienunterkünften
- Teilnahme an Hundeschule, Schauvorführungen oder Turnieren ist mitversichert