Krankenzusatzversicherung

Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von "Privatpatienten" anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Stationäre Zusatzversicherung

Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt - auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- oder Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Individuelle Honorarvereinbarungen (über die Höchstsätze der GOÄ hinaus)

Ambulante Zusatzversicherung

Hier können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hilfs- und Heilmittel

Zahnzusatzversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Zahnersatz
  • Kieferorthopädie
  • Inlays
  • Implantate

Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif verschieden und muss in jedem Bereich der Zusatzversicherung individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Krankentagegeld

Ein Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Eine Absicherung ist in Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalles möglich.

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmt Zeit weiterhin das volle Gehalt. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich Versicherte von Ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses entspricht jedoch nicht dem vollen Gehalt, wodurch eine Versorgungslücke entsteht. Diese kann durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.

Kostenerstattung

Beim Kostenerstattungsprinzip muss sich der Versicherte bei seiner gesetzlichen Krankenkasse zunächst einmal hierfür entscheiden. In Anspruch genommene ärztliche Leistungen werden dann direkt mit dem Versicherten abgerechnet. Die Versichertenkarte muss nicht mehr vorgelegt werden und der Versicherte wird wie ein Privatpatient behandelt. Die erhaltene Rechnung muss dann bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden. Diese erstattet die Kosten in Höhe des Kassensatzes und nicht zu den bei Privatpatienten üblichen höheren Sätzen. Die Restkosten übernimmt der Kostenerstattungstarif zu dem jeweilig versicherten Prozentsatz.

Wir empfehlen Ihnen hier eine individuelle Beratung, in der auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingegangen wird. Nur so können wir den optimalen Tarif für Sie finden.

Kontakt Mail: lena@mueller-funke.de
Kontakt Tel: 0911-9606090

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