Vorsorge - Hinterbliebenenvorsorge
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt.
Eine Risikolebensversicherung hilft Ihnen, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit
sicherlich wo anders sind, die finanziellen Verpflichtungen laufen weiter. Lebenshaltungskosten, Geschäftskredite oder ein Baudarlehen - finanzielle Verpflichtungen sollten
nicht auf den Schultern der Hinterbliebenen lasten.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie die Existenz Ihrer Ehe-, Lebens- oder Geschäftspartner optimal absichern.
Hilfe vom Staat - Was bekommen die Hinterbliebenen?
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/Witwerrente.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen
ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.
Eigene Einkünfte der Witwe/ des Witwer, z.B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Auch die Kinder erhalten unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung.
Lebt ein Elternteil noch, besteht Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Sind beide Eltern gestorben, wird die Vollwaisenrente gezahlt. Der Anspruch endet mit dem 18. Geburtstag.
Befindet sich das Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung oder studiert, wird die Waisenrente länger gezahlt. Der Rentenanspruch verfällt, wenn der Waise adoptiert wird
oder heiratet. Eigene Einkünfte werden bei Kinder ab 18 Jahren teilweise angerechnet.
"Faustformel"
Die Versicherungssumme sollte etwas drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden.
Die genaue Höhe der Absicherung sollte in einem gemeinsamen Beratungsgespräch ermittelt werden und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden.
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