Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Geschäftsführer und Vorstände von juristischen Personen benötigen doppelten Rechtsschutz:

  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person können Sie im Fall juristischer Auseinandersetzungen mit Ihrem "Arbeitgeber" nicht auf die Schutzfunktion des Arbeitsrechts vertrauen, sondern müssen sich an Zivilgerichte (z. B. Landgericht, Oberlandesgericht) wenden..
  • Vermögensschaden-Rechtsschutz Gesetzliche Vertreter juristischer Personen, z. B. Geschäftsführer einer GmbH, Vorstandsmitglieder einer AG oder eines Vereins, aber auch Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder haften aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen gegenüber "ihrem" Unternehmen. Diese - teilweise existenzbedrohende - Haftungssituation wird noch dadurch verschärft, dass man nicht nur für eigenes Verschulden haften muss, sondern unter Umständen auch gesamtschuldnerisch, also auch für das Fehlverhalten anderer Vertreter.

    Zwei Wege zur Absicherung von Vermögensschäden:
    Unternehmenslösung: Das Unternehmen schließt den Rechtsschutz-Vertrag zu Gunsten des gesetzlichen Vertreters ab. Die Versicherungsprämie kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.

    Privatlösung: Der gesetzliche Vertreter schließt den Rechtsschutz-Vertrag für sich selbst ab. Die Versicherungsprämie kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Spezial Strafrechtsschutz Im Unternehmensbetrieb kommt es oft zu rechtlichen Auseinandersetzungen, in denen um große Vermögens- und Finanzwerte gestritten wird. Kommt es dabei zum Vorwurf, dass eine Straftat vorsätzlich begangen worden sein soll, reicht eine Rechtsschutzversicherung meist nicht aus. Der Spezial Strafrechtsschutz springt mit erweiterten Leistungen für den Versicherungsnehmer ein, wenn es im Vorfeld von rechtlichen Auseinandersetzungen oder zu deren Begründung um den Vorwurf des Vorsatzes in Zusammenhang mit einer Straftat geht.

    Um solche Vorwürfe entkräften zu können, stellt der Spezial Strafrechtsschutz besondere Leistungen bereit. Dazu gehören u.a.:
    1. die Erstattung von Fachanwaltskosten für das jeweils strittige Spezialgebiet
    2. die Bereitstellung von Finanzmitteln für fachbezogene Gutachten, die durch die Verteidigung angefordert werden
    3. Bereitstellung von Sicherheitsleistungen.

Gewerbliche Versicherungen

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